Flugtauglichkeit EASA
Sie finden hier die Regelwerke, Ausführungsbestimmungen, die zu verwendenden Dokumentationsbögen sowie die Antragsformulare, die Sie entweder hand- oder maschinenschriftlich bearbeiten können. Wählen Sie dazu bitte den jeweiligen Geltungsbereich.
EASA Part MED
offizielle Verordnung zur Flugtauglichkeit
Klasse 1
weitere Informationen für die Tauglichkeitsklasse 1
Klasse 2 / LAPL
weitere Informationen für die Tauglichkeitsklasse 2 / LAPL
Kabinenpersonal
weitere Informationen für das Kabinenpersonal
Jede Änderung des Gesundheitszustandes, die in irgendeiner Form die Arbeit im Flugzeug beeinträchtigt, bedarf einer Abstimmung mit dem Fliegerarzt. Ob akut oder chronisch, bei Behandlungen mit Arzneistoffen, größeren Verletzungen, Operationen oder Krankenhausaufenthalten: Die Fortsetzung der Tauglichkeit soll vom Fliegerarzt bestätigt werden (siehe EASA Part MED.A.020).