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Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 1

Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung muss eine best- korrigierte Sehschärfe in der Ferne, Zwischen- und Nahdistanz erreicht werden.

Eine sichere Farberkennung muss nachgewiesen werden. Bei einer Anisometropie > 3 Dioptrien müssen Kontaktlinsen getragen werden.

Wenn bei Ihnen ein Refraktionsfehler von +3,0 bis +5,0 Dioptrien, - 3,0 bis - 6,0 Dioptrien oder eine Anisometropie zwischen >2 und <3 Dioptrien besteht, müssen Sie zusätzlich alle 5 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchführen lassen.
Bei einem Refraktionsfehler über -6,0 Dioptrien, Astigmatismus oder Anisometropie über 3 Dioptrien müssen Sie zusätzlich alle 2 Jahre eine augenfachärztliche Untersuchung durchgeführten lassen.
Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes vorgelegt werden.

Einträge für Sehhilfen im Zeugnis:
"VDL" es muss eine Sehhilfe für die Ferne getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
"VNL" es muss eine Sehhilfe für die Nähe (Lesehilfe) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
"VML" es muss eine multifokale Brille getragen (Gleitsicht- oder Mehrbereichsbrille) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
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