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Anforderungen an das Sehvermögen EASA Klasse 2 / LAPL

Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung muss eine best- korrigierte Sehschärfe in der Ferne, Zwischen- und Nahdistanz erreicht werden.

Bei einer Farberkennungsstörung kann ein Tauglichkeitszeugnis mit dem Eintrag "VCL" (= nur gültig für Flüge am Tage) ausgestellt werden.

Nach Augenoperationen und Änderung der Sehschärfe muss zur Bestätigung der Tauglichkeit ein Untersuchungsbefund des Augenarztes vorgelegt werden.

Einträge für Sehhilfen im Zeugnis:
"VDL" es muss eine Sehhilfe für die Ferne getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
"VNL" es muss eine Sehhilfe für die Nähe (Lesehilfe) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
"VML" es muss eine multifokale Brille getragen (Gleitsicht- oder Mehrbereichsbrille) getragen und eine Ersatzbrille mitgeführt werden.
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